Jürgen Kuhlmann

Verzeihung ohne Reue?

"... wie auch wir vergeben unseren Schuldigern, beten wir. Aber nein! Ich kann diesen Mördern nicht verzeihen." Zögernd, und doch bestimmt, sagt die Frau das. Hat sie sich damit exkommuniziert? Weil das nicht sein darf, baue ich ihr eine Brücke: "Die Täter haben ihre Untat bis zuletzt bejaht. Deshalb können wir ihnen gar nicht verzeihen, denn Verzeihung setzt Reue voraus." "Überhaupt nicht!" fällt eine junge Frau mir heftig ins Wort, "das ist unchristlich gedacht. Gnade setzt gerade nichts voraus, wartet nicht kalt auf die Reue des andern, sondern geht von sich aus verzeihend auf ihn zu."

Ich lerne aus diesem Gespräch: Die wahrste Verzeihung besteht aus zwei Akten. Ihre erste Etappe ist - in wunderbarer Teilhabe an Gottes zuvorkommender Gnade - das voraussetzungslose Anerbieten: Von mir aus sei alles so, als hättest du dieses Schlimme nicht getan. Du darfst wieder sein. Zu ihrem Ziel gelangt Verzeihung freilich nur, wenn - zweitens - der andere dieses Angebot auch annimmt; das kann er aber nur indem er bereut. Andernfalls bliebe das Verhältnis gestört. Denn die Neuschöpfung erfolgt nicht (wie die erste Schöpfung) aus dem Nichts, von Null aus, setzt vielmehr beim Unwert der Schuld an, im negativen Bereich, und diese Negation muß nicht nur vom Verzeihenden sondern auch vom Schuldigen erst verneint werden. Minus mal Minus gibt Plus; nur wer die Schuld durch Reue durchstreicht, erhält das Plus-Zeichen, wird vom Kreuz bestimmt. Verzeihung setzt mithin Reue nicht voraus, führt sie aber herbei - oder läuft ins Leere.

Ob jene Bombenflieger im letzten Moment (der ja eine halbe Ewigkeit dauern kann und - stelle ich mir vor - eine Begegnung mit jedem ihrer Opfer enthält) doch noch bereut haben, erfahren wir erst jenseits der Grenze. Sei Gott uns allen gnädig!

Oktober 2001


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